Anbieter von Routern und E-Mail-Diensten können nun das IT-Sicherheitskennzeichen beantragen. Geprüft wird jedoch zunächst nur die Plausibilität der Angaben.
"(Quelle: https://www.heise.de/news/BSI-Erste-Ant ... ag.beitrag)"Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lässt nun Anträge für die Erteilung des IT-DSicherheitskennzeichens für zwei Produktkategorien zu. Anbieter von Breitbandroutern und E-Mail-Diensten können die Anträge ab sofort stellen. Wie das BSI darlegt, wird das IT-Sicherheitskennzeichen aufgrund der Selbstauskünfte und nicht einer tiefergehenden technischen Prüfung durch das BSI erteilt. Man prüfe die Nachweise lediglich auf Plausibilität, im Nachgang werde auch stichprobenartig technisch geprüft.