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Deutschland will rechtliche Grundlage für den Zugriff auf WhatsApp durch Verfassungsschutz

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Astor27
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Deutschland will rechtliche Grundlage für den Zugriff auf WhatsApp durch Verfassungsschutz

#1

Beitrag von Astor27 »

  • Union und SPD halten es für notwendig, dass der Verfassungsschutz in Zukunft nicht nur SMS mutmaßlicher Extremisten mitlesen kann, sondern auch verschlüsselte Chats. Bei der Opposition stieß ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem Inlandsgeheimdienst die Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt, dagegen am Freitag auf großen Widerstand. Auch aus der Tech-Industrie kam Kritik.
    Bei klassischen SMS-Nachrichten ist es schon lange so, dass Telekommunikations-Anbieter Behörden die Überwachung ermöglichen müssen. Chatdienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Apples iMessage setzen dagegen auf sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dabei sind Inhalte der Kommunikation generell nur für die beteiligten Nutzer, aber nicht einmal für die Anbieter selbst zugänglich.
    Zugleich werden die Chats bei der Nutzung einiger Back-up-Dienste zwar verschlüsselt, aber potenziell für die Plattform-Betreiber einsehbar gespeichert. Bisher sind Behörden darauf angewiesen, auf solche Backups zu hoffen, sowie über Schwachstellen oder Späh-Software die Inhalte direkt von den Geräten abzugreifen, bevor die Daten zur Übermittlung verschlüsselt wurden bzw. nach der Entschlüsselung.Quellen: https://www.t-online.de/digital/id_8999 ... erfen.html
Was wird wohl diesmal die ausrede dafür sein ich rate mal Terrorismus illegale Pornografie. Ich gehe mal davon aus das dabei aber die Politiker Handys ausgenommen sind .
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Ich empfehle den download und update immer von der Original Seite der Software.
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Tommi
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Re: Deutschland will rechtliche Grundlage für den Zugriff auf WhatsApp durch Verfassungsschutz

#2

Beitrag von Tommi »

Ich zitiere nur mal unser Grundgesetz
Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Solange die Rechte gemäß des Grundgesetzes eingehalten werden habe ich kein Problem mit der Möglichkeit des Abhörens. Ich habe aber ein Problem mit dem Abhören wenn es nicht rechtskonform mit dem Grundgesetz geschieht.
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Quis custodiet ipsos custodes
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