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Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

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Gast
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#11

Beitrag von Gast »

@darktwillight
Wir brauchen nicht erst in Einzelpunktdiskussionen eintreten, da wir von grundsätzlich unterschiedlichen Standpunkten ausgehen. Ich war über 40 Jahre Beamter der Steuerverwaltung und habe zu oft miterleben müssen, wie Steuerhinterzieher mit ihren Straftaten davon gekommen sind, weil ich oder meine Kollegen nicht an die Daten herangekommen sind, die für eine Überführung notwendig gewesen wären. Da kamen trotz der weitgehenden Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerverwaltung zu oft die Argumente: Das geht zu sehr in die Privatsphäre, das ist eine unverhältnismäßige Maßnahme usw. usw.). Selbst einfache Auskunftsersuchen wurden bis zum Exzess von Rechtsanwälten blockiert und unterlaufen. Das führte dazu, dass die Verfolgung von Steuerstraftaten einfach unterblieben ist. Macht ja nichts, dann muss eben der "kleine Mann" die Steuern dafür aufbringen, dass der Staat funktionieren kann. Aus diesen Erfahrungen ist für mich die Maxime erwachsen: Datenschutz ist Täterschutz! Und das gilt auch dann, wenn staatliche Maßnahmen zum Mißbrauch führen könnten. Das Risiko ist aus meiner Sicht in Kauf zu nehmen. Du hast da eine andere Auffassung, die ich durchaus akzeptiere, aber mich nicht zu einer Änderung meiner Ansicht führt.
Für mich ist die Sache damit abgeschlossen.
P.S. Ich lege Wert darauf, dass ich Dir keine Polemik in Deiner Argumentation vorgeworfen habe. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, tut es mir Leid. Das war nicht meine Absicht.
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#12

Beitrag von Claudia »

@ Dino

ja das es früher so war ist schon richtig wie du es beschreibst, aber heute nicht mehr vergleichbar.
Bankgeheimnis ist doch schon jetzt total aufgelöst und nicht mehr vorhanden.
Ob das jetzt gut gegen Steuerhinterziehung hilft bezweifle ich aber trotzdem, weil die großen Firmen genug
legale Möglichkeiten haben oder durch Verschleierung mit Hilfe von Banken oder Steueroasen, da sowieso kaum beizukommen ist. Was jetzt auffliegt wenn Frau Müller z.B. den Freibetrag zu hoch angesetzt hat. :wink:
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#13

Beitrag von darktwillight »

Gast hat geschrieben: Do 3. Dez 2020, 12:36 @darktwillight
P.S. Ich lege Wert darauf, dass ich Dir keine Polemik in Deiner Argumentation vorgeworfen habe. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, tut es mir Leid. Das war nicht meine Absicht.
  • Das habe ich auch so nicht verstanden, mir ist bewusst das Du Dich an die Art und weise
    von Astor Kommentar gestört hast . :wink:
  • Um auf Deine Erfahrungen als ehemaliger Beamter der Steuerverwaltung einzugehen,
    genau deshalb habe ich ja gesagt das wir unter anderem zu wenige Steuerfahnder haben.
    Den genau die können das was ein normaler Beamter der Steuerverwaltung nicht kann,
    weitreichende Ermittlungen durchführen.
  • Ich möchte da auch eine Möglichkeit einwerfen die vor Jahren schon gemacht wurde,
    und gesetzlich möglich wäre ohne Gesetzte / Verfassung auszuhebeln oder zu korrumpieren.
    Das sogenannte "Anti-Mafia-Gesetz"&Geldwäsche Gesetz, wenn alles was nicht steuerlich erfasst wurde
    und deren Herkunft der Besitzer nicht nachweisen kann, beschlagnahmt wird und zum Gerichtsverfahren
    führt. Das ist machbar und würde keine Gesetzänderung / Verfassungsänderung benötigen,
    das würde mehr oder weniger nur ein Zusatz im Gesetzes Test benötigen.
  • Und Datenschutz führt meiner Meinung nach nicht zum "Täterschutz",
    bei allen Gesetzten / Verfassung gab es einen Grund das sie so geschrieben wurden.
  • Was passieren kann, wenn in einer Demokratie, Gesetze /Verfassung verdreht oder nicht
    angewandt werden, kann man inzwischen auch in einigen Staaten auf dem Europäischen
    Kontinent beobachten.
  • Demokratie mit ihren Gesetzen ist nicht einfach und lässt ein manchmal verzweifeln.
    Diktaturen - Monarchien bedeuten immer Willkür, denn das Gesetzt ist immer bei den
    Machtinhaber "Wiederstand ist Zwecklos" und hoffen auf Gesetz und Gericht ebenso.
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#14

Beitrag von myky »

Die Headline ist schlichtweg falsch.
Die Bundespolizei bekommt keine rechtliche Narrenfreiheit:
Nur bei schweren Verdachtsfällen und nur mit richterlichen Beschluß: Kindesmissbrauch, Drogenhandel, Terrorismus etc. gibt es ein gezieltes Eingreifen in die Privatsphäre.
Nach Beendigung dieser Maßnahmen muss derjenige, dem dieser Eingriff galt, über das Vorgehen schriftlich von der zuständigen Behörde informiert werden.
Eine schönen Gruß von myky
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#15

Beitrag von darktwillight »

  • Da kann ich Dir @myky zustimmen die Headline ist nicht richtig, Narrenfreiheit haben sie nicht.
  • Quellen-TKÜ nur nach richterlicher Anordnung
    • Anders als in der StPO soll der Einsatz der Quellen-TKÜ für die Geheimdienste nicht schon nach einer richterlicher Anordnung erfolgen können, sondern erst nach einer Genehmigung durch die G10-Kommission im Bundestag.
      Kabinett will Geheimdiensten Quellen-TKÜ erlauben Tau­sche Staat­stro­janer gegen Ras­sis­mus­studie
      https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... eschwerde/
  • Und ja die Debatten und Diskussionen, die es an vielen Stellen gibt, ufern schon mal aus.
    Jeder der im gesetzlichen Bereich - Amtswesen - Bürgerrecht - Datenschutz unterwegs,
    und bei solchen Dingen nicht aufhorcht, sollte überlegen ob man sich an der richtigen Stelle befindet.
  • Wir sehen ja auch das es nicht nur unter Datenschützern und Politik und gesetztes Vertretern
    unterschiedliche Meinungen, um diesen Prozess gibt.
    Sondern auch bei den Bürgern und Bürgerinnen.
    Wichtig ist für mich das Gesetze / Verfassung eingehalten werden
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#16

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Experten sind besorgt, dass die Große Koalition mit ihrem Entwurf zur Novelle der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei deren Befugnisse völlig überdehnen und ungerechtfertigte Eingriffe in die Rechte von Bürgern und Unternehmen legitimieren will. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber etwa hält die geplante Reform an mehreren Punkten für verfassungsrechtlich bedenklich: Die Kompetenzen der Bundespolizei würden deutlich erweitert und an die des Bundeskriminalamts (BKA) angeglichen.
    Künftig soll die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürger überwachen dürfen, moniert der Datenschutzbeauftragte in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Das betreffe auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht. Hier wäre die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt.Kelber kritisiert darüber hinaus die geplanten Regeln für den Einsatz eines "Bundestrojaners" durch die Bundespolizei. Der Behörde solle eine "Quellen-TKÜ" ermöglicht werden, mit der etwa Smartphones und Laptops ausgespäht sowie verschlüsselte Messenger-Dienste abgehört werden können. So könnten Ermittler auch Zugangsdaten für Online-Dienste und damit Zugriff auf E-Mail-Postfächer und Cloudspeicher erhalten.
    Die geplante "Erweiterung der Quellen-TKÜ" auf heimliche Online-Durchsuchungen hält Kelber für "verfassungsrechtlich höchst problematisch", weil sie einen Datenzugriff schon anhand rein spekulativer Überlegungen zulasse. Da sich die Vorschrift nicht ausreichend am IT-Grundrecht orientiere, sollte sie gestrichen werden. Grundsätzlich problematisch findet der Datenschützer, dass für Staatstrojaner gezielt Sicherheitslücken ausgenutzt werden müssten. Das senke das allgemeine Sicherheitsniveau.
    Zwar sei eine Rechtsgrundlage für den Versand "stiller SMS" vorgesehen, kritisiert Kelber weiter, aber eine korrespondierende, ausdrückliche Erlaubnis zum Erheben der dadurch erzeugten Standortdaten fehle. Die EU-Vorgaben zu den wesentlichen Aufsichtsbefugnissen der Datenschutzbehörden würden dagegen nur ansatzweise umgesetzt. Dies sei besonders problematisch, da an anderer Stelle die bisher vorgesehene "datenschutzrechtliche Vorabprüfung" ersatzlos gestrichen worden sei. Hier drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.Quellen: https://www.heise.de/news/Staatstrojane ... 96428.html
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#17

Beitrag von Dr.Virus »

Meine Frau ist selber Richterin und kennt die ganze Problematik dessen was ist hier besprochen wurde bestens, manches von dem man glaubt zu wissen was Sache ist , sieht im täglichen realen Leben ganz anders aus, ich bin ein grosser Freund von Datenschutz, da ich aber von manchen Dinge Kenntnis habe, bin ich persönlich der Meinung wir Daten schützen uns selbst zu Tode, es fällt mir schwer das zu sagen, aber es ist es ist so. Ein leitender Kriminaldirektor sagte wörtlich: Macht doch euren Schei.. allein , das zeigt wie sehr die Bude schon brennt. Wir schützen oft bestens Kriminelle die man schnellstens hinter Gittern bringen müsste, ich meine nicht den kleinen Einbrecher sondern z.B. Familienclans, diese hat man am Anfang garnicht ernst genommen, mittlerweile gibt es schon rechtsfreie Räume, die Politik möchte das aber nicht wahr haben und sucht mach Mitteln das Problem wieder zu beseitigen, ich stehe voll auf dem Boden des Grundgesetzes, aber so sollte es nicht weiter gehen, sonst schaffen wir diese Republik selber ab. Reichlich bedient mit Fake-Nachrichten , auch was den Datenschutz angeht, werden wir ja, das alles als richtig oder falsch zu bewerten ist garnicht so einfach, das ist ein grosses bzw. riesiges Problem.

Eure persönlichen Daten interessieren den Staat viel weniger als man denkt, kühlen Kopf bewahren in einer solchen Diskussion sollte jeder, in diesem Sinn, haut euch nicht. :confused:
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#18

Beitrag von darktwillight »

  • Auch ich habe Bekannte, die in der Rechtsprechung beruflich Tätig sind.
    Das an angebliche herbeigeredete Dilemma durch den Datenschutz, ist
    häufig ein Nichtwissen bei den jeweiligen Beteiligten.
    Damit meine ich keinen Anwesenden, aber einige in Behörden und Politik.
  • Es wird gerne gesagt und geschrieben das dieses und jenes nicht möglich wäre/ist
    aus Datentechnischen Gründen, was aber nicht stimmt.
  • Es gibt viele Gründe warum in Deutschland, Rechtsprechung - Verfolgung von möglichen tatverdächtigen -und Datenschutz nicht optimal harmonieren.
  1. Schlecht gemachte Gesetze, die mit den Grundgesetzen nicht vereinbar sind.
  2. Zuwenig Personal in den jeweiligen Behörden,
    (siehe permanente Überstunden bei Beamten, oder zu viele fälle pro Richter).
  3. Oder auch Politiker und Behörden die zu viel wollen, was nicht mit dem Grundgesetz harmoniert.

    Kleines Beispiel: Beobachtung im öffentlichen Raum, um mögliche Straftaten aufzuklären.
    Scheitert meisten da dran, dass Behörden zu lange diese Daten aufbewahren wollen,
    was dann wieder mit dem Grundgesetz nicht geht.
    Statt zu sagen, ja kleinst mögliche Speicherung und Sichtung dieser Daten, und dann wird gelöscht.

    Es geht in den Niederlanden, das Daten ausgewertet werden und zeitnah gelöscht werden.

    Dazu kommt das es nicht nur die obengenannten Probleme gibt, sondern auch das nicht nur jedes
    Land der EU ein eigenes Datenschutzgesetz hat, sondern auch ein EU-Datenschutzgesetz vorhanden ist.
    Auch diese haben häufig mal Konflikte miteinander.
  • So glaube ich das Problem, von dem wir Sprechen viele Väter und Mütter hat :wink:
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Re: Die Bundespolizei bekommt rechtliche Narrenfreiheit

#19

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Gesellschaftliche Gruppierungen und eine Reihe von Politikern fordern die sogenannte Überwachungsgesamtrechnung (ÜGR). Sie sollte die Summe aller den Behörden zur Verfügung stehenden Überwachungsmaßnahmen aufzeigen. Doch das Bundesinnenministerium (BMI) sieht dafür keine Notwendigkeit und hält eine ÜGR auch nicht für praktisch umsetzbar. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Anke Domscheit-Berg (Die Linke), die heise online vorliegt. Demnach trägt die Exekutive den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) an die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen bereits "insgesamt Rechnung".
    Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung 2010 den Gesetzgeber angehalten, beim Erwägen weiterer Überwachungsmaßnahmen mit "Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen" mit "größerer Zurückhaltung" zu agieren. Der Jurist Alexander Roßnagel, der jüngst das Amt des hessischen Datenschutzbeauftragten übernahm, forderte daher, die Legislative müsse auf Basis "einer Gesamtbetrachtung aller verfügbaren staatlichen Überwachungsmaßnahmen die Verhältnismäßigkeit" der Belastungen bürgerlicher Freiheiten untersuchen.Schon jetzt werde "bei der Prüfung neuer rechtlicher Befugnisse auch berücksichtigt", über welche Kompetenzen zum Datenerheben die jeweilige Sicherheitsbehörde verfüge und ob ein Nachjustieren "tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig" sei, hält das Bundesinnenministerium (BMI) dagegen. "Grundrechtseinschränkende Gesetze dürfen nur erlassen werden, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Regelungszwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind."
    Bei bestehenden Überwachungsgesetzen seien zudem vielfach schon spezielle periodische Berichtspflichten vorgesehen, die auch der laufenden, bei wesentlichen Normenwerken ohnehin vorgeschriebenen Evaluierung dienten, unterstreicht die Regierung. Dabei könne auch "der Frage nach unbeabsichtigten Nebenwirkungen sowie der Akzeptanz der Regelungen nachgegangen werden". Wenn eine ÜGR losgelöst von dieser bisherigen Dogmatik und Methodik des Verhältnismäßigkeitstests erfolgen sollte, sei zudem unklar, wie dies im Rahmen einer Grundrechtsprüfung operationalisiert werden könnte.Quellen: https://www.heise.de/news/Bundesregieru ... 04760.html
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