Ab heute gilt das neue Telekomunikationsgesetz, TKG. Dieses bringt einige Verbesserungen für die Kunden mit sich.
Ich liste hier mal die wichtigsten auf:
- Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit, meistens 24 Monate, darf der Vertrag nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängert werden.
Die Kündigungsfrist nach Beendigung der Mindestvertragslaufzeit beträgt nun einen Monat.
- Es sind keine Vertragsabschlüsse für Internet, Telefon und Mobilfunk per Telefon mehr möglich. Ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn eine schriftliche Vertragszusammenfassung vom Kunden in Textform genehmigt wurde.
- TKG §57 (4), (5) Nichterreichen Bandbreite
Bekommt man nicht die versprochene Bandbreite zur Verfügung gestellt und ist der Internetanschluss regelmäßig bzw. besonders deutlich zu langsam,
dann sieht das Gesetz Möglichkeiten für Kündigung und Minderung vor.
Diese Einschränkung muss nachgewiesen werden. Um die neue Regelung in Anspruch zu nehmen, ist per Gesetz ein durch von der BNetzA zugelassenes Tool,
zu verwenden, der den Test mittels eines festgelegten Verfahrens durchführt.
- Einführung § 58 TKG (kompletter Leitungsausfall)
Unverzügliche, unentgeltliche Störungsbeseitigung (auf Verlangen), sofern der Kunde die Störung nicht selbst zu vertreten hat.
Entschädigung für Deinen Kunden(auf Verlangen) bei vollständigem Ausfall:
Tag 3, 4 nach Eingang Störungsmeldung: pro Tag 5 Euro, min. 10% der monatlichen Entgelte
ab Tag 5: pro Tag 10 Euro, min. 20% der mtl. Entgelte.
- TKG §58 Entschädigung für versäumte Technikertermine
Entschädigung für Deinen Kunden (auf Verlangen) für versäumte Technikertermine:
je versäumten Termin: 10 Euro, aber mindestens 20% der monatlichen Entgelte.
- TKG §59 Ausfall wegen Portierung
Entschädigung bei Unterbrechung >1 Tag: 10 Euro oder 20 % des monatlichen Entgeltes – je nachdem welcher Betrag höher ist.
Ausnahme: Der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten
Entschädigung bei nicht erfolgreicher Rufnummernübernahme: 10 Euro pro Tag
Die Entschädigungen, erhält man natürlich nicht automatisch, sondern diese müssen beantragt werden.
- Wegfall für Portierungsentgelte, bei Rufnummernmitnahme.
- Kunden können künftig auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist ihren Vertrag kündigen, wenn der Anbieter die bislang
gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Vorher galt eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Gruß Kurt
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Änderung TKG ab 01.12.2021
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Änderung TKG ab 01.12.2021
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
endlich tut sich da ja mal was ,für den Verbraucher ein richtiger schritt
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
Ja, das wurde schon lange fällig.
Rufnummernmitnahme bei Blau.de, 9,90 €. Eine Frechheit.
Wenn man umgezogen ist und am neuen Standort kein Anschluss verfügbar war, musste man noch 3 Monate weiterbezahlen.
Was ich noch mir gewünscht hätte, verbot für Vertrage mit 24 Monate Laufzeit.
Gruß Kurt
Rufnummernmitnahme bei Blau.de, 9,90 €. Eine Frechheit.
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Was ich noch mir gewünscht hätte, verbot für Vertrage mit 24 Monate Laufzeit.
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
ich meine heute gelesen zu haben das es auch ein Jahres Verträge geben sollte als alternative ,aber ich glaube zu schlechteren Konditionen
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
Ja stimmt schon. Aber da sind die Preise so schlecht, dass die dann natürlich keiner nimmt.
Wenn es keine 24 Monatsverträge mehr geben würde, müssten sie auch die 12 Monats Tarife entsprechend anpassen.
Gruß Kurt
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
Ich hätte mir gewünscht, das der mtl. Zuschlag für das gewählte Smartphone nur für die Vertragsdauer erhoben wird und nicht länger, sonst bezahlt man noch für ein Handy das garnicht mehr exsistiert, das hat offensichtlich noch keiner bemerkt, TOP Smartphone 20 oder 25 Euro (Subvention) zusätzlich zum Tarif, das wird teuer und ist auch nicht akzeptabel, ist meines wissens bis heute so.
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
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Auskunfteien benutzen für ihr Scoring auch Vertragsdaten von Mobilfunkkunden, ohne deren Einwilligung zu haben. Datenschützer sehen darin einen DSGVO-Verstoß.
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Telekom-Unternehmen und Schufa in ein Sack und immer feste .....
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Re: Änderung TKG ab 01.12.2021
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