https://www.heise.de/news/Urheberrechts ... 11633.htmlSony will per einstweiliger Verfügung die DNS-Auflösung von Domains verbieten. Ausgesucht haben sie sich den kleinsten der öffentlichen DNS-Resolver, Quad9.
Der kürzlich aus Datenschutzgründen von den USA in die Schweiz immigrierte offene DNS-Resolver-Betreiber Quad9 macht Bekanntschaft mit Europas Urheberrechtsjägern. Sony und ihre Hamburger Kanzlei Rasch erwirkten beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Neuschweizer. Bei Androhung von 250.000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft seien sie verpflichtet, den Zugang zu einer Domain zu unterbinden, die per Sharehoster Alben des Musiklabels zugänglich macht.
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Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver
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Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver
Urheberrechtsverletzung: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver
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