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Gesetzentwurf Bestandsdaten und Passwort-Abfrage

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Astor27
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Gesetzentwurf Bestandsdaten und Passwort-Abfrage

#1

Beitrag von Astor27 »

  • Die Mehrheit der Sachverständigen mahnte bei einer Anhörung im Bundestag am Montag mehr oder weniger große Korrekturen an dem Gesetzentwurf an, mit dem die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Bestimmungen zur Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) anpassen wollen. Vor allem die geplante Abrufmöglichkeit auch von Nutzungsdaten wie URLs, Kommunikation auf sozialen Netzwerken oder Pseudonymen würde Experten zufolge wieder in Karlsruhe scheitern.
    Der Begriff der Nutzungsdaten sei sehr weit gefasst, führte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker aus. "Alles, was ich auf Facebook veröffentlicht habe" oder nur für einen beschränkten Kreis zugänglich mache, "könnte ausgeleitet werden" an berechtigte Behörden unter niedrigen Voraussetzungen. "Das haut nicht hin", ist sich der Jurist sicher. Die Hürden dafür seien "evident unzureichend". Er empfahl dem Gesetzgeber, "mehr Sensibilität" walten zu lassen und Nutzungsdaten wie die besser geschützten Telekommunikationsinhalte zu behandeln.
    Dies forderte auch der Wiesbadener Rechtsanwalt Jonas Breyer, der beim BVerfG bereits in Sachen Bestandsdatenauskunft vorstellig geworden war. Aus Nutzungsdaten ließen sich etwa bei der Inanspruchnahme eines Selbsthilfeforums weitreichende Schlüsse über Teilnehmer anhand teils besonders sensibler Daten wie zum sexuellen Status oder zur Religion ziehen. Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Seelsorger oder Journalisten gebe es nicht.
    Zudem sei die Befugnis nicht auf den Einzelfall beschränkt, sodass ganze Listen von Nutzern abfragbar seien, erläuterte Breyer. Es würden "substanzielle neue Befugnisse geschaffen". Ermittler und Agenten können so etwa herausfinden, welche Internetseiten jemand besucht, welche Online-Videos er gesehen oder hochgeladen und welche Artikel er aufgerufen habe. Dabei handle es sich nicht nur um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch in die Meinungsfreiheit. Auskunftsersuchen sollten daher an eine Richteranordnung und einen festen Katalog schwerer Straftaten geknüpft werden.Quellen: https://www.heise.de/news/Bestandsdaten ... 35346.html
Die Grundrechte sind sind nur noch ein hauch von ......
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Ich empfehle den download und update immer von der Original Seite der Software.
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