Herzlich willkommen bei PC-Sicherheit.net
Du betrachtest derzeit das Forum als Gast und hast damit nur eingeschränkten Zugriff. Um alle Bereiche zusehen und alle Forenfunktionen nutzen zu können ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Wir würden uns freuen Dich bald bei uns als Mitglied begrüßen zu dürfen.
Viele Grüße vom PC-Sicherheit.net Team

Erlaubnis zum Hacken für den Verfassungsschutz

Alles über den Datenschutz,
Virtual Private Network, Google, Twitter, Facebook und Co.
Antworten
Benutzeravatar
Astor27
Moderator
Moderator
Beiträge: 25195
Registriert: So 5. Feb 2012, 15:21
Betriebssystem: Win10-64bit,Win11
Browser: Firefox124.0.1/Brave
Firewall: KIS21
Virenscanner: KIS21
Hat sich bedankt: 9389 Mal
Danksagung erhalten: 8598 Mal

Erlaubnis zum Hacken für den Verfassungsschutz

#1

Beitrag von Astor27 »

Hinweise auf islamistische Terrorverdächtige erhält der Verfassungsschutz oft zuerst von ausländischen Nachrichtendiensten. Das soll sich ändern. Ein Entwurf aus dem Innenministerium sorgt aber schon vor der Verabschiedung im Kabinett für Aufregung.Der Verfassungsschutz soll mutmaßliche Extremisten nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) künftig noch besser ausspähen können. Einen Entwurf für ein Gesetz zur "Modernisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)" leitete sein Ministerium in der vergangenen Woche an die anderen Ressorts der Bundesregierung mit der Bitte um Stellungnahme weiter. Nach den Vorstellungen des Innenministeriums sollen die Mitarbeiter des Bundesamtes eine Lizenz zum Hacken bekommen.Quellen: https://www.t-online.de/digital/id_8541 ... ommen.html
ich gehe mal davon aus das dann jeder auch deutsche Bürger für ein Terroristen gehalten wird.Wer kontrolliert wer gehackt wird.Das der sogenannte Verfassungsschutz das missbrauchen wird für eigene Zwecke dürfte wohl klar sein.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Astor27 für den Beitrag (Insgesamt 3):
AlexLogitech21darktwillight
Ich empfehle den download und update immer von der Original Seite der Software.
Antworten

Zurück zu „Datenschutz-Privatsphäre-Anonymität“