Das Jahr 2019 könnte ein regelrechtes Superjahr richterlicher Entscheidungen zur Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Polizei und Geheimdienste werden. Gleich acht Entscheidungen zu Post-Snowden-Überwachungsgesetzen hat sich das Bundesverfassungsgericht vorgenommen. Aber auch quer durch Europa zieht sich eine Welle von Klagen, vor Polen bis Portugal. Lässt sich Europas Marsch Richtung Präventionsstaat damit noch aufhalten?
Klage zum Verfassungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2354/13)
Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 141/16, 1 BvR 229/16, 1 BvR 2023/16, 1 BvR 2683/16, 1 BvR 2821/16)
Klage gegen das BND-Gesetz (Az. 1 BvR 2835/17)
Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Artikel-10-Gesetzes (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) (Az. 1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16)
Klage gegen die veränderten Möglichkeiten zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz (Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13)
Klage gegen die Nachfolgeversion der schon mal in Karlsruhe beanstandeten Antiterrordatei (Az. 1 BvR 3214/15)
Klage gegen Einsatz des Staatstrojaners (Az. 2 BvR 897/18, 2 BvR 1797/18, 2 BvR 1838/18, 2 BvR 1850/18, 2 BvR 2061/18)
Klage gegen Auflagen für Provider zum Vorhalten einer Überwachungsinfrastruktur, was das Verfassungsgericht Ende Januar
Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 30141.html