Erster Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konstatierte in einem technischen Gutachten im Verfahren:
“Ohne Änderungen an den eingesetzten Systemen kann Posteo den Zugriff auf ein Postfach nicht einer IP-Adresse des Kunden zuordnen.”
Wie es jetzt weitergeht
Sollte es rechtlich keine weiteren Optionen mehr geben, werden wir unsere System-Architektur anpassen müssen, dabei jedoch eine Lösung wählen, die die Sicherheit und die Rechte unserer Kundinnen und Kunden nicht beeinträchtigt.
Und, um es ganz klar zu sagen: Wir werden nicht damit beginnen, die IP-Adressen unserer unbescholtenen Kundinnen und Kunden zu loggen. Ein konservativer System-Umbau ist für uns keine Option.
Es geht darum, bei richterlich angeordneten Telekommunikations-Überwachungen eine IP-Adresse zu einem betroffenen Postfach erheben zu können.
Jegliche Änderungen werden wir transparent und nachprüfbar kommunizieren und dokumentieren. In den letzten zwei Jahren haben wir bereits viel Zeit investiert, uns auch auf diesen Fall vorzubereiten.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass hochkomplexe, sichere Systemarchitekturen und ihr Nutzen staatlichen Stellen noch kaum verständlich zu machen sind.
https://posteo.de/blog/erster-kommentar ... gsgerichts