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E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen herausgeben

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Gast
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E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen herausgeben

#1

Beitrag von Gast »

Betrifft in diesem Fall den EMail-Provider Posteo, der keine IP protokolliert.
Der Anbieter musste ein Ordnungsgeld in Höhe von fünfhundert Euro bezahlen.
Im Beitrag dazu ist der Link
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enthalten.
Zum Verständnis sollte man vorher Jura studiert haben.
Bundesverfassungsgericht: Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben
Quelle https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 91456.html
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darktwillight
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Re: E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen herausgeben

#2

Beitrag von darktwillight »

  • Ob die Sache so auch kommt wird sich zeigen.
Erster Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konstatierte in einem technischen Gutachten im Verfahren:
“Ohne Änderungen an den eingesetzten Systemen kann Posteo den Zugriff auf ein Postfach nicht einer IP-Adresse des Kunden zuordnen.”

Wie es jetzt weitergeht
Sollte es rechtlich keine weiteren Optionen mehr geben, werden wir unsere System-Architektur anpassen müssen, dabei jedoch eine Lösung wählen, die die Sicherheit und die Rechte unserer Kundinnen und Kunden nicht beeinträchtigt.
Und, um es ganz klar zu sagen: Wir werden nicht damit beginnen, die IP-Adressen unserer unbescholtenen Kundinnen und Kunden zu loggen. Ein konservativer System-Umbau ist für uns keine Option.
Es geht darum, bei richterlich angeordneten Telekommunikations-Überwachungen eine IP-Adresse zu einem betroffenen Postfach erheben zu können.
Jegliche Änderungen werden wir transparent und nachprüfbar kommunizieren und dokumentieren. In den letzten zwei Jahren haben wir bereits viel Zeit investiert, uns auch auf diesen Fall vorzubereiten.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass hochkomplexe, sichere Systemarchitekturen und ihr Nutzen staatlichen Stellen noch kaum verständlich zu machen sind.
https://posteo.de/blog/erster-kommentar ... gsgerichts
  • Auch kann es nicht so leicht umgesetzt werden, das Bundesverfassungsgericht sagt ja nur
Bundesverfassungsgericht: Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben

Auch E-Mail-Anbieter, die mit hohem Datenschutz werben, müssen mit Strafverfolgern kooperieren und auf Anfrage IP-Adressen nennen. Das hat Karlsruhe bestätigt.
  • Das verweigern sogenannte sichere Email Anbieter aber auch nicht,
    auch gibt es andere Gesetzte die es nicht einfach möglich macht den Anbietern einfach Kunden Daten
    zu sammeln und zu speichern.
Das Telekommunikationsgesetz zum Beispiel § 96 Verkehrsdaten:
https://dejure.org/gesetze/TKG/96.html
  • Es könnte sein das mehrere Gesetzte geändert werden müssten um Gesetztes mäßig handeln zu müssen,
    Gleichzeitig könnte es passieren das:
    "Wenn eine unbescholtene Person im Rahmen solch einer Onlinedurchsuchung, und Nachteile
    und oder Persönlichen oder Beruflichen Schaden hat.
    Und er weil mehrere Gesetze die dem Verfahren widersprechen, diese Person dann seinerseits
    ein Strafverfahren zum Beispiel gegen Behörden oder Staat und Justiz eröffnet und sogar gewinnt.
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