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Kommt der Routerzwangs zurück

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Astor27
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Kommt der Routerzwangs zurück

#1

Beitrag von Astor27 »

Mit ANGA, BUGLAS, VATM und dem VKU stellen sich gleich mehrere Provider-Verbände zusammen mit der Deutschen Telekom gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), das für Internet-Nutzer die freie Wahl des Internet-Routers festschreibt. Das TKG legt seit 2016 unter anderem fest, dass das Netz eines Providers an der Anschlussdose endet und der Kunde an dieser Anschlussdose ein Gerät (Router) seiner Wahl anschließen kann.
Doch inzwischen behaupten die vier Verbände und die Telekom in einem gemeinsamen Positionspapier, dass ein wesentlicher Teil des Telekommunikationsgesetzes "nicht europarechtskonform" sei, sondern gegen europäische Vorgaben des EECC (Regulation (EU) 2018/1972) verstoße. Damit meinen sie den § 45d Abs. 1 S. 2 TKG, in dem eine "gesetzliche Festlegung des Netzabschlusspunktes" erfolge. Letztlich fordern sie für sich das Recht, ihren Kunden vorschreiben zu dürfen, welchen Router sie an seinem Anschluss verwenden. Sie möchten den "vollständig liberalisierten Endgerätemarkt" abschaffen, wie ihn die Bundesregierung 2016 bekräftigt hat, und den Routerzwang wiederbeleben.Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 83031.html
so gewinnt mach sicher als Provider keine neu bzw. Providerwechsel Kunden
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Re: Kommt der Routerzwangs zurück

#2

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Wer einen Internetanschluss bei einem Provider bestellt, hat grundsätzlich das Recht, auch einen eigenen Router zu verwenden. Das gilt zumindest seit dem 1. August 2016 – denn ab diesem Zeitpunkt wurde durch eine Klarstellung im Telekommunikationsgesetzt der bis dahin faktisch existente Routerzwang abgeschafft.
    Davor erlaubten viele Anbieter ihren Kunden nur, den Internetanschluss mit einem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Router zu nutzen. Wer selbst ein anderes Gerät verwenden wollte, erhielt die notwenigen Zugangsdaten nicht.
    Derzeit wird unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums an einer umfassenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes gearbeitet, die laut Vorgabe der EU bis zum 21. Dezember 2020 in geltendes Recht umgesetzt werden muss. In dieser wird die bisher geltende Regelung bestätigt: Die Wahl des Routers obliegt also dem Verbraucher, nicht dem Netzanbieter.Quellen: https://www.t-online.de/digital/interne ... tuer-.html
    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=8
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Re: Kommt der Routerzwangs zurück

#3

Beitrag von Astor27 »

update/Info
  • Wo fängt die hierzulande seit 2016 im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Router- und Endgerätefreiheit bei Glasfaser-Anschlüssen an, die in der Bundesrepublik meist kostensparend als sogenanntes Gigabit Passive Optical Network (GPON) realisiert werden? Diese Frage entzweit hierzulande zunehmend Netzbetreiber auf der einen und Verbraucherschützer sowie Telekommunikations-Endgerätehersteller auf der anderen Seite. Nun soll die Bundesnetzagentur entscheiden, ob es bei direkten Glasfaseranschlüssen faktisch wieder zu einem Routerzwang kommen könnte.
    Die Breitband-Branchenverbände Anga, Buglas, Breko, VKU und VATM haben bei der Regulierungsbehörde eine Verfügung beantragt, "dass in Passiven Optischen Netzen (PON) der Netzabschluss" erst nach einem in der Regel bereits installierten Glasfasermodem des Betreibers liegt. Kunden könnten dann ihren eigenen Glasfaser-WLAN-Router nicht direkt an der Anschlussdose anschließen. Im Mai hat die Free Software Foundation Europe (FSFE) gewarnt, dass Internet Provider in der ganzen EU versuchen, die Routerfreiheit zu umgehen.Das TKG besagt, dass das Netz eines Zugangsanbieters schon an der Anschlussdose endet und der Kunde an dieser ein Gerät seiner Wahl anschließen kann. Das halten die fünf Verbände bei PON aber nicht für angebracht. Dort sei bereits aus rechtlichen Gründen klar, dass der Netzabschlusspunkt nur an der Ethernet-Schnittstelle des Optical Network Termination (ONT) – also dem "Glasfasermodem" – liegen könne. Die Vertreter der Netzbetreiber begründen dies unter anderem damit, "dass eine Adressierung des Endkunden erst im ONT möglich ist und nicht vorgelagert erfolgen kann". Zudem warnen sie vor Störungen und Sicherheitsproblemen.
    Nach Informationen aus den Unternehmen dürften bei den meisten Netzbetreibern derzeit lediglich etwa 0,1 Prozent der Kunden ein eigenes ONT betreiben wollen, heißt es von den Verbänden weiter. Von diesen wiederum nutzen nahezu alle ein Modem, das "ihm auch von seinem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden könnte, da diese auf dem Markt am ehesten erhältlich sind und in der Regel eine gewisse Kundenreputation besitzen". Deshalb käme es in der Praxis auch kaum zu den befürchteten Schwierigkeiten. Dies dürften sich ändern, wenn Kunden sich vermehrt "fragwürdige Geräte" besorgten.
    Die sehr überschaubare Zahl der Nutzer, die ein eigenes Modem oder einen eigenen Router direkt an die Glasfaser anschließen, erklärt Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros, gegenüber heise online auch damit, "dass die Internetanbieter jedem Haushalt beim Anschluss ans Glasfasernetz einen ONT zur Verfügung stellen". Ferner sei das Angebot im Handel erhältlicher Glasfaserrouter nicht sehr umfangreich.Quellen: https://www.heise.de/news/Comeback-des- ... 33281.html
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Re: Kommt der Routerzwangs zurück

#4

Beitrag von Astor27 »

update(info
  • Im Kern handle es sich bei Mobiltelefonen & Co. um Universalcomputer, erläutert die FSFE. Freie Software ermögliche die vollständige Nutzung dieser Hardware. Vor allem große Gatekeeper – aber auch andere Anbieter – könnten Nutzern aber die Ausführung von Programmen mit frei verfügbarem Quellcode und damit verknüpften Anwendungsfreiheiten auf ihren Geräten verbieten. Der Schutz freier Alternativen zu proprietären Betriebssystemen, Treibern, App Stores, Browsern und anderer Software sei daher "von entscheidender Bedeutung für die Wahlfreiheit und eine gesunde, wettbewerbsfähige, demokratische, vielfältige und nachhaltige digitale Gesellschaft".
    Die FSFE hat daher eine Kampagne für "Geräteneutralität" inklusive einer begleitenden Webseite gestartet, mit der sie an Konzepte wie Netzneutralität und Routerfreiheit anknüpft. Die Initiative zielt laut der gemeinnützigen Institution darauf ab, "die Kontrolle des Endbenutzers über Geräte" und der darüber verarbeiteten Daten wiederherzustellen. Mittel zu diesem Zweck sei es, die Softwarefreiheit in den Apparaten zu gewährleisten sowie User vor "Lock-in-Methoden zu schützen". Endnutzer müssten die Möglichkeit haben, die Programme ihrer Wahl auszuführen und "Dienste unabhängig von der Kontrolle durch Hardwarehersteller, Anbieter und Plattformen" einzusetzen.Quellen: https://www.heise.de/news/Nach-Routerfr ... 50546.html
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