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Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Bedeutung - Auslegung mit zweierlei Maß ? - Informationen
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#11

Beitrag von Astor27 »

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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#12

Beitrag von Astor27 »

update/info
Europäischen Gerichtshof hält die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig
siehe hier Quellen: https://www.t-online.de/digital/interne ... idrig.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#13

Beitrag von Astor27 »

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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#14

Beitrag von Astor27 »

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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#15

Beitrag von Astor27 »

update/info
siehe hier Quellen:
Erweiterte Verfassungsbeschwerde gegen IP-Vorratsdatenspeicherung
https://www.heise.de/news/Erweiterte-Ve ... 10911.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#16

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet an diesem Dienstag über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das oberste EU-Gericht fällt sein mit Spannung erwartetes Urteil, das für weiteren Zwist in der rot-grün-gelben Regierungskoalition sorgen könnte. Eines ist jetzt schon klar: Die Entscheidung wird in jedem Fall hohe Wellen schlagen.
    Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten. Es geht um die Frage, ob Internetprovider und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden – also beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern – für den Zugriff von Behörden speichern müssen. Das sieht das Telekommunikationsgesetz vor, das derzeit auf Eis liegt. Während Sicherheitspolitiker darin ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.Quellen: https://www.heise.de/news/Urteil-erwart ... 69422.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#17

Beitrag von Astor27 »

deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom EU-Gericht gekippt weil es mit EU Recht nicht vereinbar ist
  • Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. (Az. C-793/19 und C-794/19)https://www.t-online.de/digital/netzpol ... kippt.html
Vollkommen richtige Entscheidung
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#18

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Wie aus einem geleakten Dokument des EU-Ministerrats hervorgeht, streben zehn Mitgliedsstaaten eine neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung an. Um den Rahmen für eine neue Verordnung abzustecken, die letztlich auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Bestand hat, soll eine "High Level Experts Group" eingerichtet werden.
    Der EuGH hatte 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rückwirkend annulliert und infolge die nationalen Umsetzungen in den EU-Staaten in sieben aufeinanderfolgenden Sprüchen verworfen. Das jüngste dieser Urteile stammt vom September 2022 und betraf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Bundesjustizministerium setzt mittlerweile auf die "Quick Freeze"-Methode, wie sie etwa in Österreich eingeführt wurde./Quellen:https://www.heise.de/news/Neuer-Anlauf- ... 49966.html list]
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#19

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Europäische Gerichtshof habe im September 2022 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung dem Unionsrecht widerspricht, sie dürfe daher innerstaatlich nicht angewendet werden, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
    Das Gericht habe mit seiner Entscheidung noch einmal unterstrichen, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann, erklären die Bürgerrechtler von Digitalcourage. Sie hatten etwa 37.000 Unterschriften eingesammelt und gegen die gesetzlichen Grundlagen für die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Die Verfassungsbeschwerde wurde im Februar 2018 angenommen.
    Aus den Begründungen der Verfassungsbeschwerden gehe nicht hervor, inwieweit nach dem EuGH-Urteil vom 20. September 2022 noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht, heißt es zur Entscheidung des Gerichts. Die Beschwerden seien nicht nachträglich ergänzt worden. Konkret ging es um die Paragraphen 113b Abs. 1 bis 4 sowie 113c Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes und die Paragraphen 100g Abs. 2 sowie 100g Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 100g Abs. 2 der Strafprozessordnung.Quellen: https://www.heise.de/news/Vorratsdatens ... 44158.html
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Re: Neues zum Thema Vorratsdatenspeicherung

#20

Beitrag von Astor27 »

update/info
  • Im Zug der Diskussionen im EU-Ministerrat zur Chatkontrolle und den grenzüberschreitenden Zugriff der Strafverfolger auf "Beweismittel in der Cloud" (E-Evidence) ist man wieder bei der Vorratsdatenspeicherung angekommen. Sowohl die gerade finalisierte E-Evidence-Verordnung zur "Beweissicherung in der Cloud" wie auch die kommende EU-Verordnung zur Chatkontrolle, die noch am Anfang steht, basieren ja darauf, dass die verlangten Datensätze auch vorhanden sind.
    Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgericht die EuGH-Entscheidung gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom September noch einmal unterstrichen. Da das Gesetz dem Unionsrecht widerspreche, dürfe es auch nicht mehr angewendet werden. Damit ist auch die zweite Version der VDS in Deutschland vom Tisch, es dürfte allerdings nicht die letzte sein.Seit September dominiert das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN), zumal es im EU-Raum keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger gibt. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet. In dieser Gruppe soll nicht nur eine neue Art der Vorratsdatenspeicherung erfunden, sondern auch das leidige "Problem Verschlüsselung" gelöst werden.
    Das jüngste Leak aus dem COSI-Ratsausschuss vom 20. März offenbart ein beunruhigendes Sittenbild aus dem Ministerrat. Hochrangige Polizeijuristen diskutieren da, wie die Urteile des EU-Höchstgerichts am besten umgangen werden können und dokumentieren ganz nebenbei, dass sie die Funktionsweise von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung noch immer nicht verstehen.Quellen: https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatk ... 74890.html
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