- Wer nach Vertragsende gemietete Router oder Modems nicht an Vodafone zurückschickt, musste sich bisher auf eine saftige Rechnung in Höhe des Neupreises einstellen. Aufgrund zu hoher Schadensersatzforderungen urteilten bereits zwei Gerichte gegen den Netzbetreiber. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erneut mitteilt, konnten zwei Gerichte die Vertragsklauseln von Vodafone und der Tochter Kabel Deutschland kippen. In diesen verankerte das Unternehmen einen Schadensersatz in Höhe von bis zu 250 Euro, sollten gemietete Router nach Vertragsende von Kunden nicht fristgerecht zurückgegeben werden. Sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht München I urteilten, dass die von Vodafone angesetzte Pauschale zu hoch sei. Nach den ersten Entscheidungen im April 2021 ist ein Urteil mittlerweile rechtskräftig. Quellen:https://winfuture.de/news,129730.html
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Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
- Astor27
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Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
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- Claudia • darktwillight
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- putzerstammer
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
richtiges Urteil
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- Astor27 • darktwillight
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
was soll gut daran sein, wenn schlamperei unterstützt wird?
die leute unterschreiben einen vertrag, in dem das festgehalten ist.
wenn die zu blöde, oder nicht in der lage sind, diesem vetrag nach zu kommen, sollen die sich das teil kaufen.
mit diesem "urteil" wird schlampern tür und tor geöffnet, weiterhin alles schleifen zu lassen.
krasses fehlurteil.
die leute unterschreiben einen vertrag, in dem das festgehalten ist.
wenn die zu blöde, oder nicht in der lage sind, diesem vetrag nach zu kommen, sollen die sich das teil kaufen.
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
ist übrigens kein mietwucher, sondern eine schadensersatzforderung.
sind sehr unterschiedliche sachverhalte, muss man auseinanderhalten.
hatte ich versäumt, das vorher zu schreiben.
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hatte ich versäumt, das vorher zu schreiben.
- Astor27
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
schön das es für dich sogenannte blöde gibt und sogenannte schlaue
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
verträge sind da, um eingehalten zu werden.
wer nicht schafft, innerhalb der vorgegebenen zeit das teil zurück zu schicken-tut mir leid, aber da hört bei mir das verständnis auf.
und dann auch noch von einem gericht recht zubkommen, geht ja absolut garnicht.
aber so ist das. wer verträge nicht einhält, rennt hat zu gericht.
verbraucherfreundlichkeit ist recht und gut, aber wenn vertagsbrüche abgesegnet werden.................
wer nicht schafft, innerhalb der vorgegebenen zeit das teil zurück zu schicken-tut mir leid, aber da hört bei mir das verständnis auf.
und dann auch noch von einem gericht recht zubkommen, geht ja absolut garnicht.
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- Claudia
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
im Grundsatz hast du ja Recht, aber die Summe entspricht nicht den Gegenwert von einem zwei Jahre alten Router, der eigentlich schon komplett durch die Mietzahlung abbezahlt seien dürfte.revox hat geschrieben: ↑Fr 20. Mai 2022, 21:48 was soll gut daran sein, wenn schlamperei unterstützt wird?
die leute unterschreiben einen vertrag, in dem das festgehalten ist.
wenn die zu blöde, oder nicht in der lage sind, diesem vetrag nach zu kommen, sollen die sich das teil kaufen.
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
Ich muss sagen, ich finde das Urteil auch nicht so toll. Auf den ersten Blick, klar pro Verbraucherfreundlich. Aber...
dadurch das die Preise bei nicht Rückgabe so heruntergesetzt wurden, Vodafone Station 35 Euro, Fritzbox 60 Euro, werden jetzt noch mehr Leihboxen unerlaubt bei eBay verscheuert werden. Und damit kann ja kein anderer was anfangen.
Aber ist natürlich ein Geschäft, für eine nicht zurückgebende Fritzbox 6660 zahlt man jetzt "nur" 60 Euro, und verkauft die dann bei eBay für 130 -150 Euro.
Früher musste man dafür 160 Euro hinlegen, wenn man sie nicht zurückgeben hatte.
Hat alles seine Vor- und Nachteile.
Gruß Kurt
dadurch das die Preise bei nicht Rückgabe so heruntergesetzt wurden, Vodafone Station 35 Euro, Fritzbox 60 Euro, werden jetzt noch mehr Leihboxen unerlaubt bei eBay verscheuert werden. Und damit kann ja kein anderer was anfangen.
Aber ist natürlich ein Geschäft, für eine nicht zurückgebende Fritzbox 6660 zahlt man jetzt "nur" 60 Euro, und verkauft die dann bei eBay für 130 -150 Euro.
Früher musste man dafür 160 Euro hinlegen, wenn man sie nicht zurückgeben hatte.
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Gruß Kurt
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
das ist schon klar, dass das gerät das geld nicht mehr wert ist.
hat aber mit der eigentlichen sache nichts zu tun.
der kunde hat den vertrag so akzeptiert, und hat sich daran zu halten.
er hätte die box ja nur vertragsgemäß zurück schicken müssen, so wie es 99,99% der kunden nach vetragsende es auch machen.
es ist deshalb absolut unverständlich, dass das gericht der schlamperei und faulheit tür und tor öffnet.und nichts anderes ist das.
vor einigen wochen war im NDR auch etwas ähnliches.
es wurde etwas gekauft, das nach ablauf der garantie defekt wurde.
der händler hat natürlich einen garantieanspruch zurecht abgelehnt. dann springt mal halt zum fernsehen, und meckert über den händler, der beim verkäufer interveniert, und siehe da, die käuferin bekam ihr geld wieder, oder neues teil, ging glaube ich um eine couch.
wenn man im unrecht ist, rennt man halt zu gericht, oder wendet sich an die öffentlichkeit, wird dann schon werden.
der ehrliche kunde ist der blöde.
hat aber mit der eigentlichen sache nichts zu tun.
der kunde hat den vertrag so akzeptiert, und hat sich daran zu halten.
er hätte die box ja nur vertragsgemäß zurück schicken müssen, so wie es 99,99% der kunden nach vetragsende es auch machen.
es ist deshalb absolut unverständlich, dass das gericht der schlamperei und faulheit tür und tor öffnet.und nichts anderes ist das.
vor einigen wochen war im NDR auch etwas ähnliches.
es wurde etwas gekauft, das nach ablauf der garantie defekt wurde.
der händler hat natürlich einen garantieanspruch zurecht abgelehnt. dann springt mal halt zum fernsehen, und meckert über den händler, der beim verkäufer interveniert, und siehe da, die käuferin bekam ihr geld wieder, oder neues teil, ging glaube ich um eine couch.
wenn man im unrecht ist, rennt man halt zu gericht, oder wendet sich an die öffentlichkeit, wird dann schon werden.
der ehrliche kunde ist der blöde.
- Tommi
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Re: Schadensersatz wegen Mietwucher bei Router Vodafone wurde verurteilt
Das Urteil wird wie häufig nicht vollständig dagelegt.
Zitat vom Verbraucherschutz NRW:
"Das Gericht stellte für eine weitere AGB Klausel fest, dass der Telekommunikationsanbieter als pauschalen Schadensersatz für nicht zurückgegebene Miet- oder Leihgeräte (Router, Receiver), nicht einen Betrag verlangen könne, der dem Neupreis des Mietgerätes abzüglich Verwaltungskosten entspreche. Es sei zu beachten, dass es sich meist um ältere Geräte handele. Hier sei der Marktwert eines solchen Gebrauchtgerätes als Richtwert für den Schaden zu nehmen.
Auch eine Klausel, die den Schadensersatzanspruch gegen Verbraucher:innen bei Nichtrückgabe ohne vorherige Fristsetzung vorsah, stelle den Telekommunikationsanbieter unwirksam von dieser gesetzlichen Obliegenheit frei."
Ja, der ursprüngliche angesetzte Preis war zu hoch.
Ja es ist nicht zusätzlich Schadensersatz zu zahlen ohne vorherige Mahnung/Fristsetzung.
Für mich ein Urteil, welches einfach einen Sachverhalt überprüft hat und zu den Schluss gekommen ist, dass die AGB angepasst werden müssen.
und @Kurt W Der Fall von dem berichtest war zwar außerhalb der Garantie (meistens 6 Monate) aber innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre)
Hier hätte der Verbraucher beweisen müssen, dass das Teil schon vorher ...scheisse....verarbeitet war.
Zitat vom Verbraucherschutz NRW:
"Das Gericht stellte für eine weitere AGB Klausel fest, dass der Telekommunikationsanbieter als pauschalen Schadensersatz für nicht zurückgegebene Miet- oder Leihgeräte (Router, Receiver), nicht einen Betrag verlangen könne, der dem Neupreis des Mietgerätes abzüglich Verwaltungskosten entspreche. Es sei zu beachten, dass es sich meist um ältere Geräte handele. Hier sei der Marktwert eines solchen Gebrauchtgerätes als Richtwert für den Schaden zu nehmen.
Auch eine Klausel, die den Schadensersatzanspruch gegen Verbraucher:innen bei Nichtrückgabe ohne vorherige Fristsetzung vorsah, stelle den Telekommunikationsanbieter unwirksam von dieser gesetzlichen Obliegenheit frei."
Ja, der ursprüngliche angesetzte Preis war zu hoch.
Ja es ist nicht zusätzlich Schadensersatz zu zahlen ohne vorherige Mahnung/Fristsetzung.
Für mich ein Urteil, welches einfach einen Sachverhalt überprüft hat und zu den Schluss gekommen ist, dass die AGB angepasst werden müssen.
und @Kurt W Der Fall von dem berichtest war zwar außerhalb der Garantie (meistens 6 Monate) aber innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre)
Hier hätte der Verbraucher beweisen müssen, dass das Teil schon vorher ...scheisse....verarbeitet war.
- Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Tommi für den Beitrag (Insgesamt 2):
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Quis custodiet ipsos custodes