Im Art.17 – EU-DSGVO – Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) ist ja festgehalten, wie mit personenbezogenen bei Wunsch auf Löschung umgegangen werden muss.
Wir haben ja in unseren Boardregeln folgendes stehen bzw. ergänzt:
Bei einer Löschung des Accounts, besteht kein Anspruch darauf, erstellte Beiträge mit entfernen zu lassen, sofern nichts den Vorgaben der DSGVO entgegensteht, etwa in den Beiträgen personenbezogene Daten enthalten sind.
Bisher war es ja so, wenn sich ein User löschen lassen hat wollen, dann stand neben seinen Beiträgen weiterhin sein gewählter Nickname. Ist ja eigentlich auch kein Problem, weil damit, wenn jemand nun nicht gerade seinen Realnamen gewählt hatte, kein Rückschluss auf ihn zu ziehen war.
Um aber evtl. Probleme mit Usern aus dem Wege zugehen, die nach dem löschen komplett auf dem entfernen ihres Nicks bestehen, wird jetzt bei einer Löschung der Nickname auf "Gast" umgeschrieben.
Wir gehen da sogar noch einen Schritt weiter, alle zitierten Beiträge, wo ja nach dem löschen der alte Nick noch erhalten bliebe, werden bei der Löschung auch auf "Gast" umgeschrieben. Somit ist auch darüber kein Rückschluss mehr auf den gewählten Nicknamen zu ziehen.
Somit erfüllen wir nun alles, was die DSGVO fordert und vielleicht sogar etwas mehr.
War ja eigentlich gar nicht so schwer.
Gruß Kurt